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   BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B   

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https://dejure.org/2008,52334
BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B (https://dejure.org/2008,52334)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B (https://dejure.org/2008,52334)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2008 - B 12 KR 77/07 B (https://dejure.org/2008,52334)
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  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B
    Das BSG hatte in der Vergangenheit wiederholt zu Verhältnissen zu entscheiden, wie sie von der Klägerin unter dem Topos "Beschäftigungsverhältnisse in Drei - oder gar Vierecksverhältnissen" angesprochen werden, und hierbei die Einbindung in Betriebsabläufe Dritter und/oder die Bindung an Rahmenbedingungen, die von Dritten gesetzt werden, zu berücksichtigen (vgl nur BSG, Urteil vom 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56

    Beteiligtenfähigkeit der Deutschen Bundesbahn bei Verfahren vor den

    Auszug aus BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B
    Soweit die Klägerin mit der zweiten Frage sinngemäß geltend macht, zu klären sei, ob nicht ein Beschäftigungsverhältnis nicht zum unmittelbaren Auftraggeber, sondern zu einem hinter diesem stehenden weiteren Auftraggeber bestehen könne, setzt sich die Beschwerde nicht damit auseinander, dass diese Frage schon Gegenstand der Rechtsprechung des BSG war (vgl zB BSG Urteile vom 4.12.1958 - 3 RK 3/56 = BSGE 8, 278, und 26.5.1959 - 3 RK 15/55 = SozR Nr. 13 zu § 165 RVO).
  • BSG, 26.05.1959 - 3 RK 15/55
    Auszug aus BSG, 05.09.2008 - B 12 KR 77/07 B
    Soweit die Klägerin mit der zweiten Frage sinngemäß geltend macht, zu klären sei, ob nicht ein Beschäftigungsverhältnis nicht zum unmittelbaren Auftraggeber, sondern zu einem hinter diesem stehenden weiteren Auftraggeber bestehen könne, setzt sich die Beschwerde nicht damit auseinander, dass diese Frage schon Gegenstand der Rechtsprechung des BSG war (vgl zB BSG Urteile vom 4.12.1958 - 3 RK 3/56 = BSGE 8, 278, und 26.5.1959 - 3 RK 15/55 = SozR Nr. 13 zu § 165 RVO).
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